Dla inwestora

Tytuł

Wirtschaftsförderung

Treść:

Wirtschaftsförderung

 

1. Sonderwirtschaftszone

Unternehmer, die ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten in den Grenzen der Ökonomischen Sonderzone “Starachowice” entwickeln,
werden auf Grund der erteilten Erlaubnisse von Körperschaftssteuern aus dem Titel der in jeweiliger Erlaubnis bestimmten Investitionsausgaben bis zu 70% der getragenen Investitionsgesamtausgaben bzw. aus dem Titel des in jeweiliger Erlaubnis bestimmten
Beschäftigungsniveaus bis zu 70% der getragenen zweijährigen Arbeitskosten befreit. Die minimale Höhe der Investitionssaufwände
beträgt 100 000 EUR. Die Entwicklung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in den Grenzen der Ökonomischen Sonderzone “Starachowice”
bedarf einer Erlaubnis, die durch den im Auftrag des Wirtschaftsministers handelnden Verwalter erteilt werden.



MÖGLICHKEITEN IM BEREICH DES ANSCHLUSSES DER ÖKONOMISCHEN SONDERZONE NEUER GRUNDSTÜCKE

Immer wieder besteht die Möglichkeit für Änderung der Subzonengrenzen bzw. für Anschluss neuer Grundstücke der Subzone Ostrowiec Świętokrzyski. Auf Antrag eines daran interessierten Investors führt die Stadtverwaltung unentbehrliche Prozeduren
zum Anschluss dem Gelände der ökonomischen Zone jeweiliger neuer Gemeindegrundstücke durch.



2. LIEGENSCHAFTSSTEUERBEFREIUNGEN FÜR UNTERNEHMER

Investoren, welche ihre Investitionen in Ostrowiec Świętokrzyski durchführen, können von Liegenschaftssteuern gemäß dem "Unterstützungsprogramm für Unternehmen, die in den Jahren 2007 – 2013 in den Grenzen der Stadt Ostrowiec Świętokrzyski investieren" befreit werden.


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